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Bei Stellenausschreibungen sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, Schwerbehinderte geeignet Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Selbst wenn eine Stellenbewerberin erklärt, dass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch sie nur dann als sinnvoll betrachtet, wenn sie in die engere Auswahl kommt, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in einem veröffentlichten Urteil.
In dem Fall ging es um eine schwerbehinderte Frau, die sich auf eine Stelle als Sachbearbeiterin in einem Jugendamt beworben hat. Dabei hatte die Frau in ihrem Bewerbungsschreiben auf ihr Alter von 54 Jahren und ihre Schwerbehinderung hingewiesen. In dem Schreiben erklärte sie: "Bitte laden Sie mich nur dann zu einem Vorstellungsgespräch ein, wenn Sie mich in die engere Wahl nehmen, alles andere macht meines Erachtens wenig Sinn."
Vom Arbeitgeber erhielt sie eine Absage ohne eine Einladung. Daraufhin fühlte sie sich wegen ihre Schwerbehinderung diskriminiert. So habe sie in ihrem Schreiben nicht auf eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch verzichtet, erklärte die Frau.
Das BAG hatte geurteilt, dass die nicht Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung darstellt. Da öffentliche Arbeitgeber verpflichtet seien, grundsätzlich fachlich geeignete Bewerber*innen zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Zudem sei es nicht möglich auf die Einladungspflicht zu verzichten. Auch selbst ein Bewerber habe hierzu kein individuelles Recht.
Hier habe die Bewerberin in ihrem Bewerbungsschreiben zudem zum Ausdruck gebracht, sehr gerne zum persönlichen Gespräch eingeladen zu werden, auch wenn sie dies später nur im Fall einer engeren Auswahl wünschte. Ein Verzicht auf das Gespräch sei dies nicht.
Der Frau sprach das BAG eine Diskriminierungsentschädigung von 3.581 Euro zu.
So habe die Bewerberin in ihrem Bewerbungsschreiben auch nicht ihren Grad der Behinderung (GdB) dem Arbeitgeber mitteilen oder ihm eine Kopie ihres Schwerbehindertenausweises übersenden müssen. Denn es reiche allein die Mitteilung über das Bestehen einer Schwerbehinderung aus.